ELEMENTARSCHADEN?
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Unwetter, Starkregen und Hochwasser nehmen zu.Sichern Sie als IMMOBILIENBESITZER den Schaden ab, der durch Naturereignisse an Ihrem Wohneigentum entstehen kann. Die staatlichen Soforthilfen enden zum 1. Juli 2019.

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2016 wurde Simbach am Inn durch die Folgen von Starkregen komplett überschwemmt. Der größte versicherte Schaden bei einem Einfamilienhaus lag bei 700 000 Euro. Ohne Elementarschadenversicherung kann so eine Naturkatastrophe Ihre Existenz bedrohen.

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Wohngebäude- und Hausratversicherungen zahlen bei Schäden durch Sturm, Hagel, Brand oder Leitungswasser und Blitzeinschlag. Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser, Starkregen oder Schneedruck werden nur durch eine zusätzliche Elementarschadenklausel abgesichert.
Überprüfen Sie Ihre Verträge und Versicherungsbedingungen
Prüfen Sie, ob ihre aktuelle Versicherung alle relevanten Risiken abdeckt. Unser „Fünf Schritte-Leitfaden“ zeigt, wie Sie dabei am besten vorgehen oder neue Angebote einholen. Eine ausführlichere Anleitung finden Sie in unserer Informationsbroschüre.

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Versichern Sie Ihre Immobilie gegen Elementarschäden! Es gibt kein bezahlbares Angebot, das alle relevanten Risiken abdeckt? Sammeln Sie die Absagen der Versicherer! Gegebenenfalls können Sie damit die Nichtversicherbarkeit Ihres Hauses belegen.
Eigenvorsorge kann vor Schaden schützen!
Mit Präventionsmaßnahmen können Sie Ihre Immobilie vor Naturgewalten schützen und möglicherweise günstigere Prämien erhalten oder Selbstbehalte reduzieren. Es kann sich lohnen ältere Häuser nachzurüsten oder hochwasserangepasst zu bauen.

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Wie erging es Ihnen beim Abschluss einer Elementarschadenversicherung? Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns und füllen Sie unseren Fragebogen aus. Wir vertreten Ihre Interessen in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik.
Elementarschadenversicherung bei Wohngebäuden
Der Fünf-Schritte-Leitfaden hilft Ihnen Ihren individuellen Versicherungsbedarf zu ermitteln, Ihre Policen zu prüfen und zeigt, wie Sie gegebenenfalls zu einem Vertrag kommen, der alle für Sie relevanten Naturgefahren abdeckt.
Schritt 1
Was sollten Sie versichern?
Naturkatastrophen können Ihren Hausrat oder Ihr Haus beschädigen. Eine Wohngebäudeversicherung zahlt aber nur bei Schäden durch Sturm, Hagel, Brand oder Leitungswasser. Ein zusätzlicher Gebäude-Elementarschadenschutz ist also dringend geboten. Kann Hochwasser oder Rückstau Ihren Hausrat vernichten? Dann sollten Sie in Ihre Hausratversicherung eine Elementarschadenklausel aufnehmen lassen.
Schritt 2
Prüfen Sie Ihre Verträge
Kontrollieren Sie, ob in Ihrem Versicherungsschein bei den versicherten Risiken auch Elementarschäden aufgeführt sind. Wenn ja, geht es für Sie weiter mit Schritt 3. Bei Nein gehen Sie zu Schritt 4.
Schritt 3
Ist Ihr Versicherungsschutz ausreichend?
Wenn alle für Sie wichtigen Elementargefahren Bestandteil Ihres Vertrages sind, müssen Sie nichts weiter tun. Fehlen Gefahren-Klauseln, geht es für Sie weiter mit Schritt 4.
Weitere Naturgefahren (Elementargefahren)
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Schritt 4
Holen Sie ein Angebot von Ihrem Versicherer ein
Nehmen Sie das Angebot an, ist für Sie alles in Ordnung. Wenn für Sie wichtige Klauseln in dem Angebot ihres Versicherers fehlen, gehen Sie weiter zu Schritt 5.
Schritt 5
Es gibt keinen Anbieter, der Ihnen einen passenden Versicherungsschutz anbietet
Wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Wohngebäude oder Ihr Hausrat nicht versicherbar waren, weil Ihre Immobilie in einer hohen Gefahrenzone liegt, sollten Sie die Absagen der Versicherer aufbewahren, damit Sie im Schadensfall die Nichtversicherbarkeit belegen können.
Hier finden Sie weiterführende Informationen und unsere Musterschreiben
Unsere ausführliche Informationsbroschüre zu Elementarschadenversicherung
Informationsbroschüre zur Elementarschadenversicherung (PDF)
Musterschreiben um neue Angebote bei Versicherungsangeboten einzuholen
Musterschreiben eigener Versicherer
Musterschreiben neuer Versicherer
Informationen zu überschwemmungsgefährdeten Gebieten
Starkregenkarte Bayern(GDV/DWD)
Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete

VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.
Landesgeschäftsstelle
Dachauer Straße 5 V
80335 München
Tel. 089 51518743
versicherung@verbraucherservice-bayern.de
www.verbraucherservice-bayern.de
Beratungsstellen vor Ort
91522 ANSBACH
63739 ASCHAFFENBURG
86152 AUGSBURG
96047 BAMBERG
86609 DONAUWÖRTH
91301 FORCHHEIM
85049 INGOLSTADT
80335 MÜNCHEN
85375 NEUFAHRN
94032 PASSAU
93047 REGENSBURG
92421 SCHWANDORF
83278 TRAUNSTEIN
97070 WÜRZBURG

Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Mozartstraße 9
80336 München
Einen persönlichen Beratungstermin für alle Beratungsstellen können Sie rund um die Uhr online buchen auf www.verbraucherzentrale-bayern.de oder Sie wählen die zentrale Rufnummer:
Tel. 089 5527940 zu folgenden Zeiten
Mo – Do 9.30 – 12.15, 13.30 – 16.15 Uhr
Fr 9.30 – 12.15, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratungsstellen vor Ort
86150 Augsburg
94469 Deggendorf
82110 Germering
84028 Landshut
87700 Memmingen
90403 Nürnberg
83022 Rosenheim
97421 Schweinfurt
97070 Würzburg